AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HOIST FITNESS GERMANY GmbH

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (HOIST FITNESS GERMANY GmbH Bonner Wall 122 50677 Köln) schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person,die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

 § 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

(2) Der Anbieter ist an sein Angebot für die Dauer von vier Wochen nach Zugang gebunden. Nach Ablauf der in Satz 1 von § 2 Ziff. 1 genannten vier Wochen steht es dem Anbieter frei, eine verspätete Annahme des Käufers etwa durch Auftragsbestätigung anzunehmen.

(3) Der Kaufvertrag ist geschlossen, wenn der Käufer die Annahme des Angebots durch seine Unterschrift auf dem Angebot des Anbieters erklärt und dieses in der Frist gemäß § 2 Ziff. 1 Satz 1 dem Anbieter zugegangen ist oder, im Fall des Ablaufs der in § 2 Ziff. 1 Satz 1 genannten Frist, wenn der Anbieter die verspätete Annahme des Käufers angenommen hat, etwa durch Versenden einer Auftragsbestätigung. Im Falle des § 2 Ziff. 1 Satz 2 verzichtet der Käufer auf den Zugang der Annahmeerklärung des Anbieters. 3. Bestellt der Käufer die Ware ohne vorheriges Angebot des Anbieters auf elektronischem Wege, wird der Anbieter den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Bestell- oder Auftragsbestätigung des Anbieters stellt eine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

(2) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 § 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 4 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;

– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;

– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 5 Rechtswahl

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 § 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot oder, wenn ein Angebot des Anbieters in Text- oder Schriftform fehlt, die in der Bestell- oder Auftragsbestätigung des Anbieters genannten Nettopreise. Nicht in den Preisen eingeschlossen sind insbesondere Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll, öffentliche Abgaben.

(2) Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich Umsatzsteuer, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

(3) Bei Zubehör- und Ersatzteillieferungen außerhalb der Gewährleistung werden zusätzlich Porto-, Verpackungs- und Versandkosten berechnet.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen des Anbieters ohne jeglichen Abzug (netto Kasse) sofort zu zahlen. Mangels anderslautender Vereinbarung tritt der Käufer in Vorleistung (Vorkasse). Verzichtet der Anbieter auf die Vorkasse, so ist der Kaufpreis bei Lieferung zur Zahlung fällig.

(5) Gegenforderungen des Käufers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben Gegenrechte des Käufers, insbesondere gemäß § 8 Ziff. 6 am Ende, unberührt.

(6) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ausdrücklich vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(7) Sofern der Käufer den Kauf der Ware über einen Leasinggeber finanziert, bedeutet die Formulierung des Anbieters „per Leasing“, dass dem Leasinggeber ein Eintrittsrecht in den Kaufvertrag mit dem Anbieter eingeräumt wird. Der Abschluss eines Leasing-vertrages ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Vertrag zwischen Anbieter und Käufer

 

§ 11 Urheberschutz

Dem Käufer überlassene Unterlagen, Zeichnungen und Kalkulationen sowie vom Ver-käufer erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Her-stellung darf der Käufer nur für den vorhergesehenen Zweck verwenden. Der Käufer ist nicht berechtigt, solche Unterlagen oder Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Dritten zugänglich oder zum Ge-genstand von Veröffentlichungen zu machen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Die Übertragung von Rechten des Käufers auf Dritte ist dem Anbieter gegenüber nur mit dessen schriftlicher vorheriger Zustimmung wirksam.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des international Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkehr (CISG).

(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich der Frage, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, für den Käufer ausschließlich der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

Stand 03.2019